Einen gänzlich kostenfreien Zuschuss gibt es nur selten zur Existenzgründerberatung. Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen den Zuschüssen für die Beratung vor der Gründung des Unternehmens und jene, die danach in Anspruch genommen werden können. Die Zuschüsse variieren zwischen den Bundesländern sowie die Dauer der Beratung.
Zuschüsse vor der Gründung
In Berlin beispielsweise erfolgt die Existenzgründerberatung vor der Vorgründerphase bis zu sechs Monaten danach. Hier ist die Teilnahme in einem Assessmentverfahren nötig, um die Höhe des Unterstützungsbedarfs zu ermitteln. In Niedersachsen dagegen werden meist nur Beratungen gefördert, die explizit das Thema Existenzgründung sowie Unternehmensübernahme ansprechen. Verschiedene Voraussetzungen, abhängig von den Stellen, gelten, um einen kostenlosen Zuschuss zu erhalten.
Zuschüsse nach der Gründung
Das Programm für Existenzgründer, die bereits ein Unternehmen gegründet haben und für den Start Beratung benötigen, heißt Gründercoaching Deutschland. Hierbei hängt die Entscheidung über einen kostenfreien Zuschuss davon ab, ob der Gründer aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet hat oder nicht. Erfolgte die Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, ist ein Zuschuss von 90 Prozent möglich, der nicht zurückgezahlt werden muss. Diese Maßnahme heißt Gründercoaching Deutschland 90%. Um sie zu erhalten, ist die Einhaltung von bestimmten Voraussetzungen nötig:
- Die Firma muss bereits gegründet worden sein
- Das Gründercoaching fällt in das erste Jahr nach der Gründung
- Die Existenzgründung muss aus der Arbeitslosigkeit heraus entstanden sein
Ferner ist es wichtig, dass der Berater, den man in Anspruch nehmen möchte, beim Programm Gründercoaching Deutschland gemeldet ist. Hier gibt es eine Liste mit allen infrage kommenden Beratern. Wenn die Gründung nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus stattfand, ist dennoch eine Bezuschussung von 50 Prozent möglich. Das Gründercoaching Deutschland 50% ist ein Förderprogramm des Europäischen Sozialfonds ESF. Auch hier ist die Einhaltung von Voraussetzungen nötig:
- Die Gründung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen
- Der Berater muss im Programm gelistet sein
Kostenfreie Beratung bei der Agentur für Arbeit
Bei der Agentur für Arbeit erhalten arbeitslose Gründer eine kostenfreie Erstberatung. Vor allem für Studenten ist diese Option nutzbar, da hier nur geringe Kosten anfallen. Die Existenzgründerberatungsstelle ist dabei die erste Anlaufstelle. Weitere kostenfreie Existenzgründerberatungen werden von der Stadt und der IHK angeboten. Nicht nur Jungunternehmer, sondern auch Existenzgründer aus der Industrie, dem Handwerk oder Dienstleistungen profitieren von diesen Leistungen. Hierfür gibt es kostenlose Beratertage, die regelmäßig stattfinden. Einzelgesprächen sowie Gruppenveranstaltungen sind möglich. Die kostenfreie Beratung wird von Vertretern der Wirtschaftsförderung und Beratern der IHK zu Förderprogrammen durchgeführt. Eine weitere Variante für eine kostenfreie Beratung ermöglichen Anwälte, Notare oder auch Steuerfachleute, die pro bono arbeiten.
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