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besonders wichtig Fotolia 25171614 XS 300x205 Existenzgründer Leitfaden für JungunternehmerDie Gründung eines eigenen Unternehmens ist mit zahlreichen Zwischenschritten und Besonderheiten verbunden.

Damit sich Jungunternehmen im Dschungel der verschiedenen Formalitäten verirren, ist ein Leitfaden sehr hilfreich. Dabei wird geklärt, welche Anfangsüberlegungen sinnvoll sind, welche Behördengänge erledigt werden müssen und welche Fördermöglichkeiten es für Jungunternehmer gibt.

Folgende Punkte gehören in jede Checkliste für die Unternehmensgründung:

  • Auswahl der passenden Rechtsform
  • Bezeichnung des Unternehmens
  • Schutzrechte
  • Anmeldungen und Genehmigungen
  • steuer- und handelsrechtliche Verpflichtungen
  • Planung der Finanzen
  • Versicherungen abschließen
  • Fördermöglichkeiten ausloten

 

Die Wahl der Rechtsform

Am Anfang einer Unternehmensgründung steht auch immer die Wahl der Rechtsform. Das deutsche Recht unterscheidet verschiedene Gesellschaftsformen, die alle ihre Voraussetzungen sowie Vor- und Nachteile haben. Für Jungunternehmer bietet sich unter Umständen das Einzelunternehmen an. Existenzgründer sind hier nicht auf andere Gesellschafter angewiesen, tragen dafür aber auch das Risiko allein. Eine weitere Variante ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Im Gegensatz zum Handelsgewerbe als Einzelunternehmen muss hier kein Eintrag ins Handelsregister erfolgen und damit entfällt auch die Jahresabschlussbilanz. Für Freiberufler empfiehlt sich wiederum die Partnerschaftsgesellschaft, die ein Zusammenschluss mit anderen Partnern darstellt. Weitere Gesellschaftsformen sind die Offene Handelsgesellschaft (OHG) mit dem Schwerpunkt Handelsgewerbe und die klassische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Eine neuere Variante ist noch die Unternehmergesellschaft UG, das sogenannte kleinere GmbH Modell. Der Unterschied liegt vor allem in der Höhe des Stammkapitals. Für Jungunternehmen bieten sich auch die Rechtsformen Limited (Ltd.) oder die kleine Aktiengesellschaft (AG) bei einem größeren Kapitalbetrag an. Schließlich sind auch die Kommanditgesellschaft (KG) oder der Sonderfall GmbH & Co. KG möglich.

Wie soll das Unternehmen bezeichnet werden und welche Schutzrechte muss man beachten?

Bei der Wahl der Bezeichnung stehen wieder rechtliche Gesichtspunkte im Vordergrund. Dabei hängt nämlich die Namengebung auch von der Rechtsform ab. Außerdem darf – im Sinne des Kennzeichenrechts – kein anderes Unternehmen diesen oder sogar einen ähnlichen Namen besitzen. Jungunternehmer, vor allem Existenzgründer im Bereich des Handelsgewerbes, müssen sich auch mit den Schutzrechten auseinandersetzen. Hier geht es in erster Linie um Markenschutz für die Waren und Dienstleistungen im Sortiment. Bei künstlerischen Werken ist außerdem das Urheberrecht zu beachten. Weiterhin gehören zu den Schutzrechten noch Patentverfahren sowie Gebrauchs- und Geschmacksmuster.

Behördengänge: Anmeldungen und Genehmigungen beantragen

Will man als Jungunternehmer einen Gewerbebetrieb gründen, muss dieses Vorhaben auch dem Gewerbeamt angemeldet werden. Darüber hinaus hängt es auch von der Rechtsform des Unternehmens ab, ob die Existenzgründung in das Handelsregister eingetragen werden muss. Diese Arbeit übernimmt ein Notar. Für bestimmte Bauvorhaben oder andere Pläne gibt es ebenfalls Genehmigungen, über die sich die Jungunternehmer gesondert informieren müssen.

Buchführung und Steuerabgaben

Auch die finanzielle Planung dürfen Jungunternehmer nicht außer Acht lassen. Hier handelt es sich um wichtige Ermittlungen gemäß des Handels- und Steuerrechts. Dazu gehört das Erstellen einer Bilanz unter bestimmten Umständen. Zu den Steuern, die regelmäßig abgeführt werden müssen, gehören folgende:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Lohnsteuer
  • Umsatzsteuer

Finanzielle Planung und Versicherungen

Bei der Planung müssen die Finanzen einen besonders hohen Stellenwert einnehmen. Zu dem Gründungskonzept gehört die finanzielle Planung dazu, denn das Geschäftsmodell basiert auf den realistisch zu erwartenden Zahlen. Man kann schließlich nicht oft genug betonen, wie wichtig Versicherungen für Existenzgründer sind. Häufig ersparen sie einem jede Menge Ärger und hohe Kosten. Zu den wichtigsten Versicherungen gehören die Gewerbehaftpflicht und die Inventarversicherungen.

Fördermöglichkeiten für Jungunternehmer ausloten

Die wenigsten Jungunternehmer können die Existenzgründung aus der eigenen Tasche bezahlen. Sie sind also auf Fremdkapital angewiesen. Glücklicherweise gibt es von staatlicher Seite und einigen Kreditinstituten bestimmte Förderkredite und Zuschüsse. Für beide Unterstützungen gibt es strenge Voraussetzungen und das Darlehen muss auch zurückgezahlt werden. Allerdings gibt es günstige Konditionen für die meisten Kredite und die Laufzeiten werden lang gehalten, während die Anfangsjahre sogar tilgungsfrei sein können. Eine Gründerberatung klärt über die nötigen Unterlagen auf und ob es regional bzw. speziell für eine Branche geeignete Fördermaßnahmen gibt. Dieses Fremdkapital hilft bei der Gründung eines Unternehmens und sollte deshalb auch nur für Ausgaben verwendet werden, die in direktem Zusammenhang mit der Unternehmensgründung stehen.

Foto: definitionen – Fotolia.com

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