Bei der Gründung eines Unternehmens werden Personen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, nicht alleine gelassen, sondern an vielen Enden und Ecken unterstützt. Zahlreiche staatliche und private Stellen unterstützen und fördern die Gründung einer eigenen Existenz. Dabei kann die Unterstützung zur Veranschaulichung in drei Bereiche geteilt werden. Sie bezieht sich auf die Förderung des Lebensunterhaltes, der Unterstützung von Beratungen und Coachings sowie in der finanziellen Förderung bei der Existenzgründung durch Darlehen, Kredite oder Bürgschaften.
Unterstützung vom Arbeitsamt
Zu den wichtigsten Förderungen für Existenzgründer gehört der Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt. Es handelt sich dabei um eine staatliche Förderung. Auch wenn ein Gründer die Betriebskosten decken kann und eine Finanzierung für das Unternehmen steht, müssen die Kosten des Lebensunterhalts gedeckt werden. Die Miete sowie Kosten für einen Einkauf fallen jeden Monat an und müssen getragen werden. Der Zuschuss vom Arbeitsamt deckt diese Kosten ab und unterstützt den Gründer für 6 Monate mit der Deckung der privaten Kosten. Dem Gründer werden somit hohe finanzielle Lasten abgenommen und der Erfolg des Unternehmens nicht durch offene Mieten gefährdet. Der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt dient dazu, den Arbeitnehmern mit der Selbstständigkeit einen Schritt aus der Arbeitslosigkeit zu bieten. Aus diesem Grund muss vor der Gründung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld vorliegen und weitere Bedingungen erfüllt werden.
Voraussetzungen für die stattliche Förderung durch das Arbeitsamt:
Die maximale Bezugsdauer des Existenzgründerzuschusses beträgt 15 Monate. Die Auszahlung des Geldes erfolgt in zwei Phasen. Diese unterscheiden sich in die Hauptförderung und die Nachförderung. Die erste Phase umfasst die ersten sechs Monate der Existenzgründung. In dieser Zeit erhält der Gründer sein Arbeitslosengeld I sowie einen Gründerzuschuss von 300,00 Euro. Ist die Firma erfolgreich angelaufen, wird die Förderung um neun Monate erweitert. Die Beurteilung liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Während der Nachförderung entfällt das Arbeitslosengeld I und es werden lediglich 300,00 Euro gezahlt.
Finanzielle Förderung durch Kredite und Darlehen
Die Gründung eines Unternehmens erfordert nicht nur die Deckung der privaten Kosten, sondern auch ein gewisses Startkapital. Viele Konzepte lassen sich ohne zusätzliches Geld nicht umsetzen. Geschäftsausstattung muss angeschafft, Maschinen gekauft oder Lagervorräte angelegt werden. In vielen Fällen ist ein Existenzgründerkredit die einzige Lösung. Dabei stellen sich den Gründern jedoch einige Fragen:
Der Kredit sowie der Zuschuss richten sich nach der Größe des Unternehmens und den somit erforderlichen finanziellen Mitteln. Einige Banken bieten Kredite, die sich speziell an Selbstständige richten. Die Auflagen sind hierbei häufig geringer, als bei einem Geschäftskredit, wo ein Businessplan sowie ein Gründungskonzept erforderlich sind. Zudem kann das Geld für den privaten und geschäftlichen Bereich verwendet werden. Für den Antrag ist in den meisten Fällen eine Einkommenssteuerbescheinigung notwendig. Die Bank erhält somit einen Nachweis, dass die Firma genügend Geld einbringt, um den Kredit zu bedienen.
Förderung in Form von Beratungen und Coaching
Eine erfolgreiche Gründung ist häufig mit der Unterstützung von Experten verbunden. Vor den Bankgesprächen müssen Gründungsstrategien entwickelt und offene Fragen geklärt werden. Auch nach der Gründung ist ein begleitendes Coaching sehr sinnvoll und trägt der positiven Entwicklung des Unternehmens bei. Diese Betreuung wird vom Staat bezuschuss und kann somit zu einem geringen Kostenaufwand in Anspruch genommen werden.
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