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wettbewerb semi Fotolia 4680062 XS 300x225 Existenzgründung mit Förderung vom ArbeitsamtDer Gründungszuschuss vom Arbeitsamt zählt zu den bedeutendsten Instrumenten, die der Gründerförderung beitragen. Die Unterstützung durch das Arbeitsamt befreit den Existenzgründer für eine gewisse Zeit von seinen privaten Kosten. Ohne diesen Zuschuss würden viele Unternehmer nicht den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, denn bei der Gründung eines Unternehmens fallen viele Kosten an. Trotzdem müssen die Miete und der Lebensunterhalt weiterhin finanziert werden. Besonders in der Anfangszeit muss das gesamte Geld in das Unternehmen gesteckt werden und somit handelt es sich bei dem Zuschuss um eine tatkräftige finanzielle Unterstützung.

Wer erhält den Gründerzuschuss?

Der Gründerzuschuss wurde mit dem Ziel eingeführt, Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, die Arbeitslosigkeit durch die Gründung eines eigenen Unternehmens zu beenden. Aus diesem Grund muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld vorliegen. Die Arbeitsämter haben somit ein Interesse daran, dass die Arbeitslosenstatistik gesenkt wird und der Gründer im Anschluss keine Leistungen mehr beziehen muss. Somit werden Arbeitslose durch die Existenzgründung gefördert und fallen im Idealfall als der Berechnung heraus. Dieser Zuschuss wird aber nicht ungeprüft verschenkt, sondern zunächst muss die Tragfähigkeit des Konzeptes nachgewiesen werden.

Die Voraussetzungen

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld muss bestehen
  • der Anspruch auf Arbeitslosengeld muss noch 150 Tage lang bestehen
  • die Tragfähigkeit muss nachgewiesen werden, also das der Arbeitnehmer auf Dauer davon leben kann
  • Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Gründung müssen vorhanden sein

Umfang der Förderung

Die maximale Zeit für den Bezug des Existenzgründerzuschusses vom Arbeitsamt beträgt 15 Monate. Dieser Zeitraum gliedert sich in zwei Phasen. Während der ersten Phase, die sich Hauptförderung nennt, erhält der Existenzgründer für sechs Monate das Arbeitslosengeld I als Grundförderung sowie 300,00 Euro Gründerzuschuss, der dem Begleichen von Sozialausgaben dient. Der Zuschuss richtet sich somit nach dem alten Gehalt, aus dem das Alg. I bemessen wird. Es handelt sich dabei um einen Betrag, der in der Regel ausreichend ist, um die monatlichen Kosten zu decken. In der zweiten Phase, der Nachförderung wird die Hauptförderung um neun Monate verlängert. Die Nachförderung steht Gründern zu, die einen Erfolg des Unternehmens nach der Gründung verzeichnen können. Dies zu beurteilen, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Während der Phase der Nachförderung wird lediglich eine Pauschale von 300,00 Euro ausgezahlt. Die Hauptförderung liegt ebenfalls im Ermessen des Arbeitsamtes bzw. des Sachbearbeiters. Zudem ist die gesamte Förderung steuerfrei.

Wie wird die Tragfähigkeit einer Idee nachgewiesen?

Der Nachweis der Tragfähigkeit ist erforderlich und dient dem Nachweis eines möglichen geschäftlichen Erfolges. Ob die jeweilige Idee Erfolg hat, wird von einer fachkundigen Stelle bestätigt. Anlaufstellen für diese fachkundigen Bestätigungen sind:

  • die zuständige IHK
  • die Handwerkskammer
  • Banken
  • private Dienstleister

Die fachkundige Stellungnahme erfordert das Erstellen eines kompletten Businessplans. Es müssen demzufolge das Vorhaben, die Umsetzung, die Idee sowie die Finanzierung beschrieben werden.

Foto: Manfred Ament – Fotolia.com

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